Drückjagden werden ab sofort vom Land finanziell unterstützt. Diese Unterstützung gilt vor allem für den Einsatz von Treiber, Stöberhunde und Nachsucher.
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (kurz ASP) wurde ein besonders hohes Aufgebot an Jägern abgestellt und mit der aktiven Bejagung von Wildschweinen beauftragt. Diese Dienste werden jetzt vom Land Baden-Württemberg aus gefördert. Konkret sind folgende Förderungen bei der Inanspruchnahme von Unterstützungen bei Drückjagden vorgesehen:
- Einsatz von Stöberhunden: Für mittreibende Hundeführer können pro Tag 10 Euro geltend gemacht werden. Dies gilt für bis zu vier Hunde mit jeweils bis zu 25 Euro pro Hund.
- Einsatz anerkannter Nachsuchgespanne: 10 Euro für den Nachsuchenführer sowie 35 Euro pro Hund und Einsatztag können hierbei geltend gemacht werden. Einsätze zu Ziffern 2 und 3 müssen durch den Jagdleiter bestätigt werden.
- Einsatz von Treibern und Hilfspersonal: Pro Person und Tag können 10 Euro geltend gemacht werden. Zum Hilfspersonal gehören z.B. Verkehrssicherung oder Wildbergung
Wer darf einen Antrag stellen?
Berechtigt zur Antragsstellung für Ziffer 1 sind Revierinhaber. Für die Förderung von Ziffer 2 und 3 können Hundeführer selbst beantragen.
Wie stellt man einen Antrag?
Die Antragsstellung wird über das Internet abgewickelt. Dazu ist eine Registrierung auf der Webseite landwirtschaft-bw.de/jagdfoerderung erforderlich. Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie eine Registrierungsnummer. Damit können Sie die erforderlichen Unterlagen herunterladen. Diese Registrierung ist unbedingt erforderlich, um die Einsätze abzurechnen.
Die Auszahlung der Förderungen wird im Anschluss an das Ende der Drückjagdsaison 2019 vorgenommen. Alle Personen, die sich registriert haben, werden allerdings noch einmal per E-Mail verständigt.